Lebensumwege-Selbsthilfe-bei-Depressionen
für an Depressionen erkrankte Menschen und ihre Angehörigen

Die Pflegegrade 1–5 und ihre Einstufung nach dem NBA im Überblick. Ihre Ermittlung und Bewertung erfolgt durch den Medizinischen Dienst

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.
Grundlage hierfür ist ein neues Begutachtungsassessment (NBA), mit dem die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten eines Menschen im Alltag eingeschätzt werden.
Dabei steht nicht mehr allein die Diagnose im Vordergrund, sondern die Frage, inwieweit eine Person ihren Alltag noch selbstständig bewältigen kann oder auf Unterstützung angewiesen ist.

Definition Pflegegrad
Der Pflegegrad wird so ermittelt, dass die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten – sowohl körperlich als auch kognitiv und psychisch – in fünf Abstufungen eingeteilt werden kann.
Grundlage hierfür ist das neue Begutachtungsassessment (NBA).

Worum geht es?
Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde die Bewertung der Pflege-bedürftigkeit grundlegend verändert.
Im Mittelpunkt steht nun nicht mehr allein die Erkrankung, sondern das Ausmaß der Selbst-ständigkeit im Alltag.

Dabei wird eingeschätzt, inwieweit eine Person ihr Leben noch selbstständig bewältigen kann oder auf Unterstützung angewiesen ist.

Die Bewertung erfolgt anhand von sechs Lebensbereichen (Modulen), in denen der Grad der Selbstständigkeit ermittelt wird.

Auf dieser Grundlage ergibt sich die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen werden dabei gleichwertig berücksichtigt.

Wen betrifft es?
Diese Regelungen betreffen sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige und Pflege-kräfte.
Für viele Betroffene ergeben sich durch die Pflegegrade Verbesserungen, insbesondere durch die Gleichstellung von körperlichen sowie kognitiven und psychischen Einschränkungen.

Bereits bestehende Leistungen bleiben erhalten; eine Schlechterstellung erfolgt nicht.

Was heißt das praktisch?
Wer voraussichtlich für mindestens sechs Monate aufgrund von Einschränkungen der Selbst-ständigkeit oder Fähigkeiten auf Unterstützung angewiesen ist, kann einen Antrag auf Fest-stellung eines Pflegegrades stellen.

Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst oder durch unabhängige Gutachter und findet in der Regel im Rahmen eines Hausbesuchs statt.
Dabei wird festgestellt, in welchem Ausmaß in den einzelnen Lebensbereichen Einschränkungen vorliegen.

Die Module des NBA
Die Einschätzung erfolgt anhand folgender sechs Module:

  1. -► Mobilität - (z. B. Aufstehen, Fortbewegen, Treppensteigen)
  2. -► Kognitive und kommunikative Fähigkeite - (z. B. Orientierung, Verstehen, Kommunikation)
  3. -► Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - (z. B. Ängste, Unruhe, aggressives Verhalten)
  4. -► Selbstversorgung - (z. B. Körperpflege, Ernährung, Toilettengang)
  5. -► Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen - (z. B. Medikamente, Arztbesuche, Hilfsmittel)
  6. -► Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte - (z. B. Tagesstruktur, soziale Interaktion)

Ergänzende Bereiche (ohne Einfluss auf die Einstufung).

      7. -► Außerhäusliche Aktivitäten

      8. -► Haushaltsführung

Die Bereiche 7. und 8. werden nicht zur Einstufung herangezogen, liefern jedoch wichtige Hinweise für Beratung und Pflegeplanung.
Zur besseren Übersicht der einzelnen Module, ihrer Gewichtung und der daraus resultierenden Einstufung in die Pflegegrade können Sie sich die folgende Infografik ansehen.
In der Grafik wird noch der Begriff „MDK“ verwendet, der heute durch "Medizinischen Dienst" ersetzt wurde) -► Infografik zum neuen Begutachtungsassessment (NBA) und Pflegegrad

Bewertung und Einstufung
In den einzelnen Modulen werden – je nach Grad der Selbstständigkeit – Punkte vergeben.
Diese Punkte werden dann unterschiedlich gewichtet und anschließend zu einer Gesamtpunkt-zahl zusammengeführt, die zwischen 0 und 100 Punkten liegen kann.
Je höher die Punktzahl ist, desto stärker ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und desto höher fällt der Pflegegrad aus.

Wenn Sie sich näher mit der Punktevergabe beschäftigen und über die ihr zugrunde liegenden Kriterien ausführlicher informieren möchten, finden Sie hier eine übersichtliche und verständ-liche Darstellung im Detail: -► Punktevergabe und Kriterien für die Pflegegrade 1–5

Aus der Gesamtpunktzahl –  die auf Grundlage der Module 1 bis 6 ermittelt wird – ergibt sich schließlich die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade, die wie folgt eingeteilt sind:

12,5 Punkte
- unter 27

Gesamtpunkte

ab 27 Punkte
- unter 47,5
Gesamtpunkte

ab 47,5 Punkte
- unter 70
Gesamtpunkte

ab 70 Punkte
- unter 90
Gesamtpunkte

ab 90 Punkte
-100
Gesamtpunkte

1

2

3

4

5

Aus den Modulen – insbesondere Modul 5 sowie den ergänzenden Modulen 7 und 8 – ergeben sich wichtige Hinweise für:

Vorsorgeplanung:
Im Rahmen der Beratung kann auch eine Vorsorgeplanung thematisiert werden, mit dem Ziel, unerwünschte medizinische Maßnahmen – insbesondere in Notfallsituationen, im Krankheits-verlauf oder am Lebensende – zu vermeiden.

Eigene Einschätzung und Vorbereitung
Wenn Sie sich näher mit Ihrer persönlichen Situation befassen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine erste eigene Einschätzung Ihres möglichen Pflegegrades vorzunehmen.
Hierzu steht Ihnen ein übersichtliches, einfach und anonym nutzbares Online-Angebot zur Berechnung Ihres Pflegegrades zur Verfügung:

Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse lediglich eine Orientierung darstellen und die Begut-achtung durch den Medizinischen Dienst nicht ersetzen.

Entscheidung und Bescheid
Nach Auswertung der im Gutachten ermittelten Gesamtpunktzahl nimmt die Pflegekasse die Einstufung in den für Sie zutreffenden Pflegegrad vor.
Daraus ergeben sich die entsprechenden Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Wichtiger Hinweis zur Bearbeitungsfrist
Von der Antragstellung bis zum Zugang des Pflegegrad- Bescheides dürfen in der Regel maximal 25 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vergehen.
Wird diese Frist ohne ausreichende Begründung überschritten, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Entschädigung zustehen.
Ausnahmen gelten beispielsweise bei Eilanträgen, bei bereits bestehender stationärer Pflege oder wenn die Verzögerung nicht von der Pflegekasse zu vertreten ist.
Leistungen der Pflegeversicherung
Eine umfassende Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegraden finden Sie hier: -► Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Weiterführender Hinweis
Wie es im Anschluss weitergeht und worauf Sie sich im Zusammenhang mit der Begutachtung vorbereiten sollten, erfahren Sie der Seite: -► Der Gutachter kommt

Abschließender Hinweis
Die Einstufung in einen Pflegegrad bildet die Grundlage für weitere Unterstützung und Leistungen im Alltag.
Nehmen Sie sich bei Bedarf die Zeit, die einzelnen Schritte in Ruhe nachzuvollziehen und die für Sie passenden Informationen gezielt zu nutzen.

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