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für an Depressionen erkrankte Menschen und ihre Angehörigen

Pflegeberatung und Beratungsbesuche nach SGB XI - Wichtige Hinweise zu Fristen, Pflegegeld, Pflichten und möglichen Leistungskürzungen

Pflegegutachten nach § 37.3 SGB XI ... dienen dazu, die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen regelmäßig zu überprüfen, die Qualität der Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige oder andere unterstützende Personen fachlich zu beraten und zu unterstützen.

Gleichzeitig helfen diese verpflichtenden Beratungsbesuche dabei, mögliche Probleme, Versorgungslücken oder notwendige Anpassungen der Pflege frühzeitig zu erkennen.

Wer Pflegegeld erhält, sollte deshalb unbedingt darauf achten, die jeweils vorgeschriebenen Beratungsbesuche rechtzeitig durchführen zu lassen, da andernfalls Kürzungen der Leistungen drohen können.
Wann Beratungsbesuche durchgeführt werden müssen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und danach, ob Pflegegeld bezogen wird.
Die verpflichtenden Beratungsbesuche müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Bei:
  • Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 erfolgt der Beratungsbesuch in der Regel halbjährlich.
Bei:
  • Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 erfolgt der Beratungsbesuch in der Regel vierteljährlich.
Die Termine müssen dabei eigenständig organisiert und rechtzeitig mit einem Pflegedienst, einer Beratungsstelle oder einer entsprechend anerkannten Pflegeberatung vereinbart werden.
Ein Beratungsbesuch umfasst in erster Linie die Überprüfung, ob die häusliche Versorgung des pflegebedürftigen Menschen sichergestellt ist und ob die bestehenden Unterstützungs-leistungen weiterhin ausreichen.

Dabei wird gemeinsam besprochen, welche Hilfen im Alltag erforderlich sind, ob zusätzlicher Unterstützungsbedarf besteht oder ob Anpassungen der bisherigen Versorgung sinnvoll erscheinen.

Gleichzeitig bietet der Beratungsbesuch pflegenden Angehörigen oder anderen unterstützenden Personen die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Probleme anzusprechen und praktische Hinweise zur Pflege zu erhalten.

Auch Empfehlungen zu möglichen Pflegehilfsmitteln, zusätzlichen Unterstützungsangeboten oder weiteren Leistungen der Pflegeversicherung können Bestandteil der Beratung sein.

Über den Beratungsbesuch wird anschließend ein entsprechender Nachweis beziehungsweise Bericht erstellt, der an die Pflegekasse weitergeleitet wird.

Es ist sinnvoll, die eigene Ausfertigung beziehungsweise Kopie dieser Dokumentation sorgfältig aufzubewahren.
Sollte sich die Pflegekasse nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist melden und auf fehlende Unterlagen oder mögliche Leistungskürzungen hinweisen, kann dies auf Probleme bei der Übermittlung des Besuchsberichtes hindeuten.
In einem solchen Fall kann die vorhandene Kopie hilfreich sein, um den Nachweis kurzfristig selbst nochmals an die Pflegekasse weiterzuleiten und mögliche Leistungskürzungen abzuwenden.

Bei fehlenden Beratungsbesuchen kann es insbesondere dann problematisch werden, wenn vorgeschriebene nicht rechtzeitig durchgeführt oder die entsprechenden Nachweise nicht an die Pflegekasse übermittelt werden.

In solchen Fällen erfolgt in der Regel zunächst eine schriftliche Erinnerung durch die Pflegekasse.
Werden die erforderlichen Beratungsbesuche anschließend weiterhin nicht nachgewiesen, kann dies zu Kürzungen des Pflegegeldes führen.
Sobald eine entsprechende Mitteilung der Pflegekasse eingeht, sollte deshalb möglichst zeitnah geprüft werden,
  • ob der Beratungsbesuch bereits durchgeführt wurde
  • ob der Besuchsbericht tatsächlich an die Pflegekasse übermittelt wurde
  • oder ob eine eigene Übersendung der vorhandenen Kopie notwendig ist
Sinnvoll kann es dabei sein, wichtige Unterlagen und Nachweise möglichst nachvollziehbar aufzubewahren und bei einer eigenen Übersendung auf eine sichere Versandform zu achten.
Diese Hinweise sollen dabei helfen, unnötige Schwierigkeiten, Rückfragen oder Leistungs-kürzungen im Zusammenhang mit verpflichtenden Beratungsbesuchen möglichst zu vermeiden.

Eine rechtzeitige Terminvereinbarung, die sorgfältige Aufbewahrung wichtiger Unterlagen sowie eine frühzeitige Klärung möglicher Probleme können helfen, die bestehende Versorgungssituation langfristig abzusichern.
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