Rechtliche Grundlagen bei Erkrankungen und deren Auswirkungen
Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie Grad der Behinderung im Überblick
Dabei erfolgt eine Bewertung in der Regel als:
- MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit mit Angabe in Zehnergraden von 20 bis 100)
- GdB (Grad der Behinderung bzw. GdS Grad der Schädigung mit (Angabe in Prozent von 20 bis 100)
Dabei wird in der Regel ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten zugrunde gelegt.
- gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung)
- beamtenrechtliche Unfallfürsorge (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG)
Die MdE beschreibt den Umfang der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungs-vermögens, sofern diese ursächlich auf ein schädigendes Ereignis zurückzuführen ist.
Aus der prozentualen Höhe einer MdE kann kein direkter Rückschluss auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben gezogen werden.
Ebenso lässt sich daraus nicht ableiten, ob die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB VI (Sozialgesetzbuch) erfüllt sind.
Unterschied zwischen MdE und GdB/GdS
MdE und GdB werden nach ähnlichen Grundsätzen bewertet, unterscheiden sich jedoch in einem wichtigen Punkt:
- MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) bezieht sich auf gesundheitliche Einschränkungen, die ursächlich auf ein bestimmtes Ereignis zurückzuführen sind
- GdB (Grad der Behinderung) betrachtet alle bestehenden Gesundheitsstörungen, unabhängig von deren Ursache
- GdS (Grad der Schädigung) wird – ähnlich wie die MdE – nur in Bezug auf konkrete Schädigungsfolgen verwendet
Was wird dabei bewertet?
Sowohl MdE als auch GdB/GdS beschreiben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen auf das gesamte Leben.
Dazu gehören:
- körperliche Auswirkungen
- geistige Einschränkungen
- seelische Belastungen
- soziale Auswirkungen im Alltag
Wichtig ist:
Es geht nicht nur um die Arbeitsfähigkeit, sondern um alle Lebensbereiche und aus einem festgestellten GdB, GdS oder einer MdE lässt sich kein direkter Rückschluss auf andere Bereiche ziehen.
Das bedeutet:
- Eine anerkannte Erwerbsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch einen bestimmten GdB
- Umgekehrt lässt sich aus einem festgestellten GdB keine direkte Aussage zur Erwerbs-fähigkeit ableiten.
Jeder Bereich wird getrennt und nach eigenen Kriterien bewertet.
Es werden nur solche Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht als normale Entwicklung im jeweiligen Lebensalter gelten.
Dazu gehören Einschränkungen, die sich im Alter typischerweise entwickeln und als „üblich“ gelten.
Diese werden unabhängig vom Alter berücksichtigt, wenn sie nicht regelmäßig und nicht ausschließlich altersbedingt auftreten.Hier finden Sie -► Weiterführende Informationen
Voraussetzung ist in der Regel ein Arbeitsunfall oder das Vorliegen einer anerkannten Berufs-krankheit.
Besteht eine MdE von mindestens 20 % auch noch über die 26. Woche hinaus, kann ein An-spruch auf Leistungen bestehen.
- eine Verletztenrente
- weitere finanzielle Leistungen
- medizinische Versorgung
Ob und in welchem Umfang eine MdE vorliegt, wird durch einen unabhängigen medizinischen Gutachter beurteilt.
Die gesetzliche Unfallversicherung (z. B. eine Berufsgenossenschaft) prüft dieses Gutachten und trifft auf dieser Grundlage die Entscheidung.
Die Einschätzung des Gutachters ist eine wichtige Grundlage, die endgültige Bewertung erfolgt jedoch durch die zuständige Versicherung.
Das bedeutet, dass die Einschätzung im Einzelfall auch von der gutachterlichen Bewertung abweichen kann.
Dabei wird geprüft, ob im rechtlichen Sinne eine Behinderung vorliegt und wie stark diese ausgeprägt ist.
Die rechtliche Grundlage bildet das SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
- vorliegender ärztlicher Unterlagen
- medizinischer Gutachten
- der sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätze
Ziel ist es, die Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen auf das tägliche Leben möglichst objektiv einzuschätzen.
Zuständig ist das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes bzw. die örtlich zuständige Behörde.
Dort wird auf Basis Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen der Grad der Behinderung fest-gestellt.
Liegt ein entsprechender Grad vor, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
So
- erfolgt die Feststellung der Behinderung
- kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen
Bedeutung von GdB und GdS im Alltag
Der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigung (GdS) sind ein Maß für die Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf das gesamte Leben.
Dazu zählen:
- körperliche Einschränkungen
- geistige Beeinträchtigungen
- seelische Belastungen
Auswirkungen auf den Alltag und die soziale Teilhabe
Die Feststellung erfolgt durch ärztliche Gutachterinnen und Gutachter der zuständigen Versorgungsverwaltung. Grundlage für die Bewertung sind die versorgungsmedizinischen Grundsätze.
GdB und GdS werden nach gleichen Kriterien bewertet.
Der Unterschied besteht darin, dass sich der GdS nur auf bestimmte Schädigungsfolgen bezieht, während der GdB alle Gesundheitsstörungen berücksichtigt – unabhängig von deren Ursache.
Schwerbehindertenausweis und Vorteile
Wird ein GdB von mindestens 50 festgestellt, gilt man als schwerbehindert.
In diesem Fall können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Dazu gehören beispielsweise:
- steuerliche Vorteile
- Vergünstigungen im Alltag
- Erleichterungen im Arbeitsleben
- je nach Merkzeichen auch Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr
Welche konkreten Vorteile gelten, hängt vom festgestellten GdB und den eingetragenen Merkzeichen ab.
Antrag und Zuständigkeit
Ein Antrag auf Feststellung des GdB kann formlos gestellt werden.
Zuständig ist das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes.
Dort werden die vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen geprüft und entsprechend bewertet.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Weiterführende Informationen und Hilfen:
Mehr über die zugrunde liegenden Bewertungsmaßstäbe finden Sie hier:
- Vergünstigungen, Rechte und Ansprüche finden Sie in der GdB-Tabelle 2026
- weitere und umfassende Informationen finden sie hier unter: Grad der Behinderung
Menschen mit einer anerkannten Behinderung haben Anspruch auf sogenannte Nachteilsaus-gleiche.
Diese sollen helfen, die durch gesundheitliche Einschränkungen entstehenden Belastungen im Alltag zumindest teilweise auszugleichen.
- finanzielle Entlastungen
- steuerliche Vorteile
- Vergünstigungen im öffentlichen Leben
- Unterstützung im beruflichen Bereich
Zur besseren Orientierung stehen Ihnen folgende Übersichten als PDF-Download zur Verfügung:
Diese bieten eine kompakte Zusammenfassung möglicher Nachteilsausgleiche und bauen auf den zuvor genannten Informationen auf.
Ergänzend dazu können Sie über die folgende Möglichkeit gezielt die für Sie in Frage kommen-den Nachteilsausgleiche ermitteln.
Besuchen Sie dazu diese anonyme und registrierungsfreie Internetseite, auf der Sie Ihre persönlichen Angaben eingeben und über die Nachteilsausgleich- Suche gezielt passende Möglichkeiten ermitteln können.
Hinweis zum Bescheid
Welche konkreten Regelungen und Nachteilsausgleiche für Sie gelten, ergibt sich aus Ihrem persönlichen Bescheid sowie den darin enthaltenen Merkzeichen.
Zusätzlich erhalten Sie in der Regel weitere Hinweise und Erläuterungen, die für Ihre individuelle Situation maßgeblich sind.
Bitte beachten Sie, dass sich rechtliche Regelungen und damit verbundene Leistungen im Laufe der Zeit ändern können.
In Ihrem Bescheid können darüber hinaus auch weitere Hinweise oder Fachbegriffe enthalten sein, die nicht auf den ersten Blick verständlich sind.
Dabei handelt es sich um einen festgelegten Zeitraum, in dem eine Erkrankung weiter beobachtet wird und der Grad der Behinderung vorübergehend höher bewertet sein kann.Eine gut verständliche und ausführliche Erklärung – auch im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen – finden Sie auf der folgenden Seite: Heilungsbewährung
Besonders relevant ist dort der Abschnitt 6. zur "Heilungsbewährung bei psychischen Problemen"
Wichtig ist, dass Sie die festgelegte Nachuntersuchung innerhalb der angegebenen Frist wahrnehmen.
Die Einschätzung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB/GdS) kann sowohl nach Aktenlage als auch im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung erfolgen.
Wenn bei Ihnen ein Gutachtertermin ansteht, ist eine gute Vorbereitung besonders hilfreich und wichtig.
Wie es in diesem Zusammenhang weitergeht und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie auf unter: -► Der Gutachter kommt
Diese Übersicht soll Ihnen helfen, sich im Bereich der rechtlichen Grundlagen in Ihrem eigenen Tempo und entsprechend Ihrer persönlichen Situation besser zurechtzufinden und die für Sie relevanten Informationen gezielt zu nutzen.
Nehmen Sie sich die Zeit, einzelne und für Sie relevante Punkte noch einmal in Ruhe nach-zulesen oder den weiterführenden Hinweise zu folgen.